Für Betriebsräte

Betriebsräte benötigen viel arbeitsrechtliches Wissen.

Gegensätzliche Sichtweisen und Interessen zwischen Arbeitnehmern/Betriebsrat und Arbeitgeber sind im Arbeitsrecht angelegt (der Jurist sagt „systemimmanent“).

Das bedeutet häufig, dass man der anderen Seite gar nicht böse sein muss - man muss einfach gemeinsam um die beste Lösung ringen.

In Zeiten der Digitalisierung und des Anspruchs, nicht nur ein „agiles Management“, sondern auch eine flexible Belegschaft zu haben, kann dies anspruchsvoll sein. Was die beste Lösung ist, liegt nicht immer klar auf der Hand. Da die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auf einen längeren Zeitraum angelegt ist, ist es wichtig, immer wieder den Konsens zu suchen.

Die Kanzlei M Landry berät Sie bei

  • der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber;
  • der Verhandlung und Abfassung von kollektivrechtlichen Vereinbarungen;
  • der Abgrenzung zu individualrechtlichen und tarifrechtlichen Sachverhalten.

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie als Betriebsrat überhaupt einen Anwalt einschalten dürfen und wie sich die Kostentragung gestaltet, dann vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Fragen Sie.

In einem ersten unverbindlichen Termin erfolgt ein persönliches Kennenlernen. Erst danach entscheidet der Betriebsrat in Ruhe, ob eine Beauftragung der Kanzlei erfolgen soll.